Beitragsordnung
(1) Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung bestimmen die Mitglieder des Josef-Humar-
Instituts die Höhe ihrer Beiträge selbst. Die Beiträge dürfen den von der
Mitgliederversammlung festgesetzten Mindestjahresbeitrag nicht unterschreiten. Den
Mindestjahresbeitrag sowie notwendig werdende Veränderungen seiner Höhe
beschließt die Mitgliederversammlung.
(2) Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung des Josef-Humar-Instituts e.V.
vom 20. Oktober 2011 wird der Mindestjahresbeitrag wie folgt festgesetzt:
Diese Beitragsordnung gilt für das Geschäftsjahre 2015/2016
1. Beitrag für natürliche Personen der jährliche Mindestjahresbeitrag beträgt |
€ 200,- |
2. Beitrag für juristische Personen der jährliche Mindestbeitrag für juristische Personen beträgt bei: |
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2.1 Firmen/Unternehmen | € 600,- |
2.2 Verbänden auf Bundesebene | € 700,- |
2.3 Verbänden auf Landesebene | € 420,- |
2.4 Verbänden/Vereinen auf örtlicher Ebene mit einem Beitragsvolumen von mehr als 150 000 Euro |
€ 500,- |
Vereine mit Beitragsaufkommen unter 150.000 Euro | € 350,- |
(3) Gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung können Studenten durch den Vorstand beitragsfrei gestellt werden. |