Mitgliedschaft

Mitglied des Instituts kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Instituts zu unterstützen bereit ist. Die Mitglieder finanzieren mit ihren von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Beiträgen (zur Beitragsordnung) und Spenden die Arbeit des Instituts.

Zu Ehrenmitgliedern können durch Beschluss der Mitgliederversammlung solche Personen ernannt werden, die sich in besonderer Weise um die Ziele des Instituts verdient gemacht haben. Sie sind beitragsfrei.

Auch Studenten können die Mitgliedschaft erwerben. Sie können durch den Vorstand beitragsfrei gestellt werden.

Die Anmeldung erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.